Hier finden Sie die Beitragsordnung für die Jahre 2022 und 2023, beschlossen im Umlaufverfahren der 85. Ordentlichen Mitgliederversammlung, Beschlussverkündung am 11. Mai 2021. Die Beitragsordnung für die Jahre 2024 und 2025 wurde auf der 86. Ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und steht als Download bereit.
1 Jahresbeitrag der ordentlichen Mitglieder
1.1 Diese Beitragsordnung legt die jährlichen Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder zahlenmäßig fest, die entweder Bauunternehmen oder Ingenieurbüro sind. Für ordentliche Mitglieder, die weder Bauunternehmen noch Ingenieurbüro sind, kann ein pauschaler Beitrag erhoben werden.
1.2 Für Bauunternehmen gilt das Folgende:
a) Der Jahresbeitrag der ordentlichen Mitglieder für die Jahre 2022 und 2023 wird berechnet nach den im jeweiligen Vorjahr, das heißt im Jahr 2021 bzw. 2022 beim Hauptgeschäft und bei den Niederlassungen sowie in Arbeitsgemeinschaften angefallenen Umsätzen gemäß Absatz 1.2 b).
b) Als beitragspflichtiger Umsatz gilt die im Inland erbrachte Jahresbauleistung. Das sind die von den Mitgliedern in einem Geschäftsjahr für fremde und eigene Rechnung erbrachten Bauleistungen entsprechend ihrem Fertigstellungsgrad. Einzubeziehen sind die in Arbeitsgemeinschaften anteilig erbrachten Bauleistungen, ferner Leistungen von Nachunternehmern und als Nachunternehmer sowie Leistungen für fremde Unternehmer.
c) Die beitragspflichtigen Umsatzsummen sind der Geschäftsstelle des Vereins gemäß Formblatt nachzuweisen. Bei nicht rechtzeitiger Einreichung des Umsatznachweises kann der Vorsitzende nach einmaliger Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Beitrag verbindlich festsetzen.
d) Der Jahresbeitrag errechnet sich für die Jahre 2022 und 2023 jeweils wie folgt:
beitragspflichtiger Umsatz „U“ nach Abschnitt 1.2 b) | Beitrag
- bis 5.000.000 € | 2.200 €
- 10.000.000 € | 3.800 €
- 20.000.000 € | 6.500 €
- 50.000.000 € | 8.800 €
- 100.000.000 € | 12.000 €
- 500.000.000 € | 55.000 €
- 1.000.000.000 € | 95.000 €
- 2.000.000.000 € | 170.000 €
- darüber U • 0,085 ‰
Zwischenwerte sind linear einzuschalten.
e) Der Mindestbeitrag beträgt 2.200 € pro Jahr.
f) Der Beitrag nach Ziffer 1.2 d) beinhaltet eine Sonderumlage in Höhe von 15 % des Jahresbeitrages, die in entsprechenden Teilbeträgen (s. 5 unten) zu entrichten ist. Die aus der Umlage zufließenden Mittel sind zweckgebunden. Sie sollen nur zur Förderung von Forschungsaufgaben dienen. Über die Auswahl dieser Aufgaben entscheidet der Hauptausschuss Forschung des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins E.V.
1.3 Für Ingenieurbüros gilt das Folgende:
a) Der Mindestbeitrag beträgt 2.200 € pro Jahr.
b) Abhängig von Unternehmensgröße (Anzahl Beschäftigte, Anzahl Niederlassungen) und vom Umsatz kann auch ein höherer Beitrag vereinbart werden.
2 Jahresbeitrag der außerordentlichen Mitglieder
Der Jahresbeitrag der außerordentlichen Mitglieder beträgt für die Jahre 2022 und 2023 jeweils
für Firmen und Verbände 1.500 €
für Ingenieurbüros
- mit bis zu 50 Mitarbeitern 500 €
- mit mehr als 50 Mitarbeitern 1.000 €
für Einzelpersonen
- gemäß Abschnitt 3.3 (1) der Satzung 500 €
- gemäß Abschnitt 3.3 (2) der Satzung 125 €
für Schulen und Behörden 50 €, je Abteilung
3 Beratende Mitglieder und Ehrenmitglieder sind von Beiträgen befreit.
4 Nach dem 1. Juli eines jeden Jahres eintretende Mitglieder zahlen für das laufende Jahr nur den halben Beitrag.
5 Der den Mitgliedern durch die Geschäftsstelle aufgegebene jährliche Beitrag wird in Teilbeträgen nach Bedarf angefordert. Vor der Festsetzung der Beitragsordnung für das folgende Jahr ist der Vorsitzende berechtigt, Vorschüsse einziehen zu lassen.
6 Der Vorstand wird ermächtigt, Abweichungen von der Beitragsordnung zu beschließen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies bedingen. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können außerordentliche Beiträge erhoben werden.
7 Gebühren bei der Bauberatung
7.1 Der Verein bietet eine technische Bauberatung an, für deren Inanspruchnahme eine Gebühr zu entrichten ist. Diese beträgt
- 95 € je Stunde bei ordentlichen Mitgliedern,
- 150 € je Stunde bei außerordentlichen Mitgliedern und
- mindestens 180 € bis höchstens 250 € je Stunde bei Nichtmitgliedern (Der Stundensatz richtet sich hier nach Themenkomplexität und Dringlichkeit.).
Die Gebühr wird jeweils zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer erhoben. Sachkosten und Kosten Dritter, zum Beispiel für Flug- oder Bahnreisen, werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
7.2 Für Beratungen, die insgesamt nicht mehr als vier Stunden in Anspruch nehmen, kann bei ordentlichen Mitgliedern auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet werden.
8 Stimmrecht für ordentliche Mitglieder: Bei Abstimmungen hat jedes ordentliche Mitglied mit einem Jahresbeitrag von 2.200 € eine Stimme und für je weitere 500 € eine weitere Stimme. Für Mitglieder, die mit der Beitragszahlung in Rückstand sind, ruht das Stimmrecht.
Ansprechpartnerin
Dipl.-Medienwirtin (FH) Katharina Falk
Leiterin Büro der Geschäftsführung | Referentin Mitgliederservice
030 236096-30
mitgliederservice@betonverein.de

Beitragsordnung 2022 - 2023

Beitragsordnung 2024 - 2025
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