Streitlösung ohne Gericht
Gemeinsame Kontaktstelle
Das Ziel der Gemeinsamen Kontaktstelle Streitlösung ist es, etwaigen Streit bei der Ausführung von Bauvorhaben zu vermeiden oder möglichst schnell und baubegleitend beizulegen.
Der neue Konfliktlösungsmechanismus für Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern funktioniert wie folgt: Auf der ersten Stufe wird ein Frühwarnsystem angeboten, das eine qualifizierte Bauberatung vorsieht, die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam beauftragt wird. Hierdurch lassen sich in einer Frühphase der Zusammenarbeit viele Probleme, die später zu Konflikten führen könnten, erkennen und ggf. ausräumen.
Auf der zweiten Stufe geht es um die Streitlösung nach entstandenem Konflikt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Hier sieht die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) fünf Verfahrensarten, siehe unten, vor.
Konfliktlösung
Die „Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)“ dient der Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten ohne Einschaltung staatlicher Gerichte im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen jeder Art. Hierzu gehören die Erstellung, die Instandsetzung, die Modernisierung, der Abriss und der Rückbau von Bauwerken und technischen Anlagen.
Die Parteien sind daher gut beraten, Streitigkeiten schnell, möglichst noch im Rahmen des laufenden Bauprojekts, außergerichtlich beizulegen und hierzu die Geltung der SL Bau zu vereinbaren.
Diese wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. (DGfB) erarbeitet, ist zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten, zum 1. Juli 2013 sowie zum 1. Juli 2016 novelliert worden. Nach einer umfassenden Befragung der „Praxis“ wurde die SL Bau am 1. Juli 2020 novelliert in Kraft gesetzt.
Die aktuelle Fassung der SL Bau vom 1. September 2021 enthält vor allem eine Novellierung des Adjudikationsverfahrens. Die Verfahrensordnung wird durch Mustervereinbarungen und -verträge ergänzt.
Die fünf Verfahrensarten der SL Bau
Mediation
Die Mediation hat zum Ziel, die Parteien bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung durch einen Mediator zu unterstützen. Zur Vermeidung von Konflikten beim Planen und Bauen stehen unsere DBV-Bauberater unterstützend zur Seite, zum Teil als Wirtschaftsmediatoren anerkannt nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Wirtschaftsmediation e.V. (DGMW).
Schlichtung
Bei der Schlichtung kann es zu einem Schlichterspruch kommen, dessen Wirksamkeit allerdings der Akzeptanz der Parteien bedarf. Anderenfalls gilt die Schlichtung als gescheitert.
Adjudikation
Als neues – in Großbritannien und Australien bereits bewährtes – Instrument bietet die SL Bau der Baupraxis auch die Adjudikation. Diese dient einer raschen und die Parteien zumindest vorläufig bindenden Entscheidung, welche bei Widerspruch einer Partei einer Überprüfung durch ein staatliches Gericht zugeführt werden muss.
Schiedsgericht
Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges verbindlich über Streitigkeiten. Hierbei ist die Einbeziehung Dritter möglich.
Schiedsgutachten
Erstmals zum 1. Juli 2016 wurde das Schiedsgutachtenverfahren geregelt. Dies eröffnet den Parteien die Möglichkeit von Beurteilungen vor allem technischer, aber auch rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Fragestellungen hinsichtlich einzelner (Teil-)Streitigkeiten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens. Damit können die Parteien gemeinsam – auch für den Fall eines späteren Gerichtsverfahrens – bestimmte Feststellungen verbindlich treffen lassen.
Regelungen
In Zusammenarbeit mit der DGfB wurden die „Regelungen der Eintragungsvoraussetzungen für die Streitlöser-Liste nach der SL Bau“ in Kraft gesetzt. Weiterhin stellt der DBV und die DGfB eine öffentlich zugängliche „Gemeinsame Liste von Streitlösern nach SL Bau“ der Fachöffentlichkeit zur Verfügung.
Gemeinsame Kontaktstelle HDB, ZIA und DBV
Petra Rohde
Sekretariat Bauberatung, Bautechnik, Forschung | Digitalisierung, Streitlösungsordnung
030 236096-44
rohde@betonverein.de
Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau), Fassung 1. September 2021

Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau), Fassung 1. Juli 2020

Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau), Fassung 1. Juli 2016

Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau), Fassung 1. Juli 2013

Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau), Fassung 1. Januar 2010

Mustervereinbarungen und Musterverträge nach SL Bau
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